Stillen unterwegs

Seit Tausenden von Jahren stillen Mütter ihre Säuglinge während sie unterwegs sind. Auch heute wird nicht viel benötigt, um sich auf den Weg zu machen: vielleicht eine Wechselwindel und etwas zu trinken für sich selbst. Die Muttermilch für Ihr Baby ist immer frisch und wohltemperiert dabei.

Stillen in der Öffentlichkeit?

Es gibt viele Meinungen, wo und wie sich das Stillen in der Öffentlichkeit schickt – auch unter Müttern. Wir sind eben keine Gesellschaft, in der das Entblößen der Brust, damit das Kind ernährt wird, ein gewohnter Anblick ist. Obwohl die Akzeptanz der Bevölkerung zum Stillen in der Öffentlichkeit hoch ist, sie liegt bei über 70%, Tendenz steigend.

Stillen ist die natürliche Nahrungsaufnahme eines Säuglings. Und Sie tun das Beste für Ihr Baby. Darüber sind sich 95% der Bevölkerung einig! Kein Grund also, dass Sie und Ihr Kind zum Stillen zu Hause bleiben oder sich währenddessen verstecken. Es wäre schön, wenn Mütter einfach überall entspannt stillen würden und alle Beobachter, Männer wie Frauen, es selbstverständlich fänden. Die Akzeptanz der Öffentlichkeit wird weiter steigen, wenn sie gewohnt ist, stillende Frauen zu erleben.

Nicht die Ruhe nehmen lassen.

Für manche Mutter ist es besonders wichtig, nicht beobachtet zu werden. Sie wird lieber eine ruhige Ecke wählen, um das Gefühl von Privatsphäre zu haben und den Raum zu überblicken. Einige Einrichtungen bieten spezielle Räume, in denen Mütter ungestört stillen können. Manchmal ist ein hungriger Säugling aber einfach nicht bereit zu warten. Deshalb sind Restaurants und Cafés eine gute Wahl, um Ihr Kind anzulegen, falls Sie unterwegs plötzlich vom Stillbedürfnis Ihres Säuglings überrascht werden. Die meisten Restaurantbetreiber finden das völlig in Ordnung und heißen Sie und Ihr Baby willkommen wie jeden Gast. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Sie doch schief angeschaut werden. Lassen Sie sich die Ruhe nicht nehmen und bleiben Sie selbstbewusst. Denken Sie bitte daran, dass keine Mutter dazu aufgefordert werden sollte, Ihr Kind in einem WC-Raum zu stillen. Erwachsene und mit der Flasche aufgezogene Kinder essen auch nicht auf der Toilette.

In einer Ausstellung wird Stillen häufig verboten sein, weil man dort eben nicht essen oder trinken darf. Hier sollten Sie Verständnis haben, dass die Sorge besteht, wertvolle Ausstellungsstücke könnten in Mitleidenschaft gezogen werden. Natürlich ist das unwahrscheinlich, aber es ist deutlich einfacher sich dafür einzusetzen, dass Sie dort selbstverständlich stillen, wo auch andere essen. Im Foyer oder im Museumscafè sollten Sie sich nicht verunsichern lassen.

In Shopping-Centern und Kaufhäusern gibt es immer Bereiche, die sich prima zum Stillen eignen. Wenn Sie Sorge haben, angesprochen zu werden, könnten Sie vielleicht im Vorfeld eine freundliche Verkäuferin nach einem ruhigen Plätzchen fragen. Ähnlich verhält es sich auf Flughäfen und Bahnhofsgebäuden. Bestimmte Bereiche sind aus Sicherheitsgründen tabu, genau deshalb gibt es häufig Räume oder Aufenthaltsinseln, wo das Stillen erlaubt und bequem ist.

Stillen, Arbeiten und das Gesetz

Regelmäßiges Stillen und gleichzeitiges Arbeiten in Vollzeit ist sehr schwierig. Deshalb wird zumindest in den ersten 12 Wochen der Mutterschutz gesetzlich geregelt. In dieser Zeit darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht kündigen, er darf Sie aber auch nicht beschäftigen.

Sobald Sie in den Beruf zurückkehren und weiter stillen wollen, sollten Sie die gesetzlichen Regelungen zum Stillen kennen und mit Ihrem Arbeitgeber über sinnvolle Pausenzeiten sprechen. Im deutschen Mutterschutzgesetz sind mindestens zwei Stillpausen im Arbeitsalltag vorgesehen: Eine Frau, die stillt, darf mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal pro Tag eine Stunde ohne Verdienstausfall stillen. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden.

Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Stillzeiten dürfen nicht vor- oder nachgearbeitet werden und nicht auf festgesetzte Ruhepausen angerechnet werden.

Text: Lansinoh

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